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Tuesday, April 5, 2016

Miet- und Wohneigentumsrecht





Mietrecht

Unsere mietrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Fragen zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht.
Das Mietrecht ist für Privatleute durch die Vielzahl an Entscheidungen kaum überschaubar. Darum bietet es sich an, unmittelbar einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen, damit formelle Fehler vermieden werden.
  • Fertigung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Kündigungen
  • Ausarbeitung von Auflösungsverträgen
  • Prüfung und Fertigung von Mieterhöhungsverlangen
  • Begleitende Vertretung während des Mietverhältnisses
  • Beratung zu allen Fragen der aktuellen Rechtsprechung
  • Unterstützung bei der Suche nach Sachverständigen
  • Vertretung vor Gericht
Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sowie das Verhältnis zum Verwalter und zum Beirat.
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften wie auch einzelne Wohnungseigentümer primär in Fragen des Baurechts bei Wohnungseigentumsanlagen.
Auch hier ist es meistens sinnvoll, vor Unterzeichnung eines Erwerbervertrages und der Akzeptanz der Teilungserklärung, den Vertrag prüfen zu lassen oder Fragen durch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung zu klären.

Gerade durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Geltendmachung von Ansprüchen der Erwerber durch die WEG, ist die WEG bei der Geltendmachung von Erfüllungs – und Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträge auf eine gute Beratung angewiesen.
Das gleiche gilt für den Bauträger, der sich ggf. gegenüber Erwerbern und WEG wehren muss.
  • Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger
  • Prüfung von Erwerberverträgen sowie Teilungserklärung
  • Beratung und Vertretung in Abgrenzungsfragen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie Sondernutzungsrechten
  • Beratung des Eigentümers im Konflikt zwischen Wohnungseigentumsgemeinschaft und Mieter
  • Beratung und Vertretung bezüglich baulichen Veränderungen und modernisierender Instandhaltung  
  • Hilfe bei der Beschlussformulierung für Verwalter
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren